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Marktanreizprogramm zur Solarförderung geht weiter
Datum: 11.07.2010 14:58 Uhr
Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 07.Juli 2010 in
seiner Sitzung die Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten
Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit ist der
Weg frei, die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro
in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im
Wärmemarkt zu nutzen. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der
Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) bleibt aber weiterhin ausgesetzt.
In der Praxis bedeutet dies nun, dass der am 3. Mai 2010
verkündete Programmstopp für das Marktanreizprogramm sofort aufgehoben
wird. Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro stehen somit wieder zur
Verfügung. Auf 380 Millionen Euro beläuft sich die Gesamtförderung
damit in diesem Jahr.
Mit einer neuen Förderrichtlinie, welche vorraussichtlich am 12.Juli
2010 in Kraft treten soll, soll die Förderung für effiziente,
umweltfreundliche und sparsame Heiztechnik fortgesetzt werden. Zunächst
bis zum Jahresende 2011 sollen die neuen Förderbedingungen gelten.
Allerdings ist geplant zukünftig nur noch Anlagen im Bestand
und nicht mehr im Neubau zu fördern. Einzelne Fördersätze und Boni
werden gekürzt. Und auch nicht mehr alle bislang geförderten
Heizanlagentypen fallen unter die neue Förderung. Ausgeschlossen sind
Solaranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen sowie
luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.
Für Wärmepumpen werden die Effizienzanforderungen erhöht. Ab sofort
gelten folgende Mindestanforderungen der Jahresarbeitszahlen:
- 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
- 4,3 bei
Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen
- 1,3
bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Vorraussichtlich ab dem
12. Juli 2010 sollen die Förderanträge mit neuen Antragsformularen (!)
nach der neuen Richtlinie beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden können. Anträge, die bis zum
zum Förderstopp am 3.Mai 2010 eingegangen waren, sollen die Förderung
nach den alten Konditionen erhalten. Beim BAFA eingegangene Anträge im
Zwischenzeitraum vom 04.05.10 bis zum 11.Juli 2010 laut
Bundesumweltministerium werden abgelehnt. Eine erneute Antragstellung
nach den neuen Förderrichtlinie soll möglich sein.
Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung
(Mini-KWK) bleibt weiterhin ausgesetzt. Die über die KfW-Bankengruppe im
Rahmen des MAP erfolgte Darlehensförderung für Wärmenetze,
Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen war von der
Haushaltsperre nicht betroffen und wird deshalb unverändert fortgeführt.
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Solarthermie Regenerative Energien |
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