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Änderungen für Förderungen der BAFA 2010
Datum: 23.02.2010 7:36 Uhr
Im Jahr 2009 wurden im Rahmen des Marktanreizprogramms des
Bundesumweltministeriums durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) 270.000 Solarkollektoranlagen,
Biomasseheizkessel und Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen
gefördert. Im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium,
wurden nach den MAP-Förderrichtlinien wurden mit 2100 Darlehenszusagen
Investitionen von fast 300 Millionen Euro erreicht.
Die Förderung im Marktanreizprogramm werden auch im Jahr 2010
fortgesetzt - allerdings treten jetzt Änderungen der Förderkonditionen
in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen
Im Zentrum der Änderungen steht der sogenannte Kesseltauschbonus.
Er wird nur noch in reduzierter Form fortgeführt. Der Bonus bei
Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und
Heizungsunterstützung wird von ehemals 750 Euro auf 400 Euro
herabgesetzt. Diese Regelung tritt sogar rückwirkend für ab dem
01.01.2010 beim BAFA gestellte Anträge in Kraft. Bei
Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung entfällt
der bisherige Bonus von 375 Euro ganz. Nicht davon betroffen ist die
Kombination Solarkollektoranlage und Biomassekessel bzw. effiziente
Wärmepumpe - der Kombinationsbonus beträgt weiterhin 750 Euro.
Ab dem 01.07. 2010 (Antragseingang beim BAFA) werden Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und der Kombinationsbonus nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde. Ab dem 01.01.2011 muss zusätzlich eine Umwälzpumpe entsprechend der Effizienzklasse A zum Einsatz kommen.
Bei Wärmepumpen sinken die Förderhöchstbeträge.
Mit der Orientierung an einer Wohnfläche von max. 120 Quadratmeter bei
Einfamilienhäusern sinken z.B. in Bestandsgebäuden die
Förderhöchstbeträge für Sole/Wasser-Wärmepumpen oder
Wasser/Wasser-Wärmepumpen von 3.000 € auf 2.400 € und für
Luft/Wasser-Wärmepumpen von 1.500 € auf 1.200 €. Niedrigere Fördersätze
und Förderhöchstbeträge gelten für Anlagen in Neubauten.
Bei Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich die Fördersätze zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaltet.
Für die Innovationsförderung gilt für ab dem 22.2.2010 beim BAFA eigehende Anträge,
dass der COP-Wert der Wärmepumpe mindestens 4,7 beträgt und dies mit
einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen
wurde.
Bei der Basisförderung muss ab dem 01.07.2010 der COP-Wert der
Wärmepumpe mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts
oder dem Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps)
nachgewiesen werden.
Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus wurden an die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst und für Nichtwohngebäude wird er nicht mehr gewährt.
Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen
entfällt mit dem 30.06.2010. Nicht davon betroffen sind besonders
effiziente Solarkollektorkreispumpen. Mit dem Auslauf dieser
Bonusförderung werden die bisherigen Anforderungen für den
Umwälzpumpenbonus stufenweise zur Fördervoraussetzung für
Biomasseanlagen bis 100 kW und Wärmepumpen sowie für
Solarkollektoranlagen, bei denen zusätzlich der Kesseltauschbonus oder
der regenerative Kombinationsbonus beantragt wird. (siehe weiter oben
hydraulischer Abgleich)
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| verfügbar in:
Regenerative Energien |
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