Am 1. Oktober tritt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in
Kraft. Sie gilt neben Neubauten auch für den Altbaubestand und löst die
EnEV aus dem Jahr 2007 ab.
„Gesamtsanierungsmaßnahmen im Altbau werden künftig im Vergleich zur
alten Regelung rund 30 Prozent mehr Primärenergie einsparen. Das lohnt
sich trotz Mehrkosten“, sagt Claudia Rist, die Leiterin des
Landesprogramms Zukunft Altbau vom Umweltministerium Baden-Württemberg.
„Ein Teil der Gebäudeeigentümer muss außerdem die oberste Geschossdecke
oder das Dach in unbeheizten Dachräumen dämmen.“ Nachtspeicherheizungen
in größeren Häusern werden in zehn Jahren, ab 2020, stufenweise
abgeschafft. Die Kontrolle der Regeln erfolgt durch die
Bezirksschornsteinfegermeister. Gebührenfreie Informationen zur
EnEV-Novelle gibt es beim Beratungstelefon von Zukunft Altbau, 08000/12
33 33, oder unter www.zukunftaltbau.de.
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 werden erstmals seit 2002 die
energetischen Anforderungen an Sanierungen erhöht. Und das nicht nur
für Gesamtsanierungen: Einzelmaßnahmen, etwa wenn nur die Fassade oder
die Fenster erneuert werden, müssen ab Oktober energetisch um rund 20
bis 30 Prozent höherwertiger ausgeführt werden als bisher.
„Altbaubesitzer werden von der Neuregelung profitieren“, sagt auch
Architekt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN).
„Wird ein Gebäude sowieso saniert, lohnt es sich, ein höheres
energetisches Niveau zu erreichen. Die Mehrkosten für dickere
Dämmmaterialien oder eine effizientere Heizung sind gering.“ Die vom
Staat finanziell geförderten und mit Krediten bedachten
Sanierungskosten amortisieren sich aufgrund der Energieeinsparung.
Außerdem werden die Hausbesitzer so unabhängiger von künftigen
Energiepreissteigerungen. Auch wenn keine Sanierung ansteht, gibt es
Nachrüstregeln. So müssen bis Ende 2011 in allen unbeheizten Dachräumen
die oberste Geschossdecke oder das (geneigte) Dach gedämmt werden.
„Ausgenommen sind Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen
der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt
hat“, so Jürgen Groß. Bei einem Eigentümerwechsel gelte die Ausnahme
nicht mehr.
An den Kragen geht es vielen Stromheizungen. Im Betrieb sind sie oft
besonders teuer. „Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr
als fünf Wohneinheiten werden ab 2020 schrittweise außer Betrieb
genommen.
Voraussetzung ist, dass sie vor 1990 installiert wurden und das einzige
Heizsystem darstellen“, weiß Claudia Rist. Geräte, die nach 1990 in
Betrieb gingen, müssen spätestens 30 Jahre nach Einbau außer Betrieb
genommen werden. Für Strom aus erneuerbaren Energien gibt es neue
Anreize. So kann der aus Photovoltaikanlagen gewonnene Strom auf den
Endenergiebedarf des Gebäudes angerechnet werden. Voraussetzung ist,
dass der Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude
erzeugt wird und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird.
Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften der EnEV 2009 sind
der Eigentümer und die ausführenden Firmen. Der Nachweis erfolgt über
die Unternehmererklärung, die der Eigentümer auf Verlangen der unteren
Bauaufsichtsbehörde vorzulegen hat. In der Erklärung bestätigt der
ausführende Unternehmer, dass er die EnEV 2009 bei der baulichen oder
anlagentechnischen Modernisierung eingehalten hat. Die
Unternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens fünf Jahre
aufzubewahren. Bei heizungstechnischen Anlagen prüft zusätzlich der
Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener im Rahmen der
Feuerstättenschau, ob die Anforderungen eingehalten wurden.
Mit der Neuregelung der Energieeinsparverordnung wollen Bund und Länder
den Energieverbrauch im Gebäudebestand deutlich senken. Wohn- und
Geschäftsgebäude haben einen Anteil von mehr als 40 Prozent am
Gesamtverbrauch in Deutschland. Die EnEV trat erstmals 2002 in Kraft
und löste die
Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnungen ab.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer unabhängig über
den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über
Fördermöglichkeiten. Ziel ist eine qualifizierte Sanierung des
Altbaubestandes. Das Programm wird von der Klimaschutz- und
Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.