Abwrackprämie für alte Heizkessel in Sachsen
Datum: 14.05.2009 20:30 Uhr
Die Sächsische Staatsregierung hat heute (12.
Mai 2009) die neue Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz (RL EuK)
beschlossen und die bisherigen Förderkonditionen in wesentlichen
Punkten verbessert.
Mit Beschluss
vom 12.05.2009 fördert der Freistaat Sachsen als erstes Bundesland den
Austausch veralteter Heizkessel oder Thermen in eine moderne
Brennwertheizung mit einer Prämie von 1.250 Euro pro Heizungsanlage.
Mit dieser Förderung
- erweitert
der Freistaat seine Klimaschutz-Förderrichtlinien und unterstützt damit
nachhaltig Modernisierungsmaßnahmen, die zu höherer Energieeffizienz
und Reduzierung von CO2- Emissionen führen;
- amortisiert sich
die Investition in moderne Heizungstechnik für den Eigentümer
wesentlich schneller. Gleichzeitig senkt er seine laufenden
Energiekosten und steigert den Wert seiner Immobilie;
- wird
die Sicherung von Arbeitsplätzen, sowohl bei den Herstellern als auch
beim ausführenden Handwerk vor Ort nachhaltig unterstützt;
Die
Abwrackprämie gilt nicht für Heizungsanlagen, die bereits der
gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen, für Anlagen, die bereits
über eine Brennwerttechnik verfügen sowie für Selbstinstallationen. Die
Modernisierungsmaßnahme ist durch einen Fachbetrieb auszuführen.
Gleiches gilt für die spätere Wartung.
Am Anfang steht eine Ist-Zustandsanalyse der vorhandenen Heizungsanlage, z.B. im Rahmen eines Heizungs-Checks. Mit diesem erhält der Eigentümer alle notwendigen Informationen für eine Entscheidung, wie z.B.:
-
besteht bei der vorhanden Heizung Anspruch auf die „Abwrackprämie";
-
gibt es noch weitere Fördertöpfe, die genutzt werden können;
-
welche neuen Heizungssysteme kommen als Lösung in Frage;
-
mit welchen Energiekostensenkungen kann gerechnet werden;
-
welche Investition hat das optimale Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Entscheidet
sich der Eigentümer für eine Lösung, erhält er vom Fachbetrieb sein auf
Ihn zugeschnittenes Angebot sowie, wenn gewünscht, die entsprechenden
Antragsunterlagen und Merkblätter für die „Abwrackprämie“.
Der Antragsteller muss die Prämie vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages bei der zuständigen Sächsischen Aufbaubank beantragen.
Um
die Prämie zu erhalten ist bei dieser nach der Installation der neuen
Heizung neben dem eigentlichen Förderantrag das Abnahmeschreiben der
Anlage durch den Bezirksschornsteinfegermeister und die Rechnungskopie
einzureichen.
So werden im Bereich der erneuerbaren
Energien künftig Photovoltaik-Anlagen, solarthermische Anlagen zur
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie Pelletkessel
gefördert. Außerdem unterstützt der Freistaat den Austausch alter
Heizungskessel gegen effizientere Brennwertkessel finanziell, soweit
der Hauseigentümer nicht bereits gesetzlich zum Austausch verpflichtet
ist. Die für die Passivhausbauweise anfallenden Mehrkosten bei Neubau
und Sanierung werden künftig mit 100 Euro/m² bzw. mit 130 Euro/m²
gefördert. Auch kleine Blockheizkraftwerke bis 100 Kilowatt zur
kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung erhalten einen attraktiven
Zuschuss.
„Mit der Förderung stocken wir bestehende
Förderprogramme des Bundes auf. So sorgen wir dafür, dass ein höherer
Anteil der Bundesmittel als bisher nach Sachsen fließt und initiieren
gleichzeitig nachhaltige Zukunftsinvestitionen in Zeiten der Finanz-
und Wirtschaftskrise“, sagte Umweltminister Frank Kupfer. Die neue
Förderrichtlinie helfe, die sächsischen Klimaschutzziele zu erreichen.
„Bis 2020 wollen wir den Anteil erneuerbarer Energien am
Bruttostromverbrauch auf 24 Prozent erhöhen. Gleichzeitig soll der
Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) um mehr als ein
Viertel gesenkt werden“.
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen
Richtlinie ist die stärkere Unterstützung der Kommunen. Kommunale
Unternehmen können künftig Empfänger der Förderung sein. Zudem erhalten
Kommunen, die über ein Klimaschutzkonzept verfügen oder Teilnehmer am
European Energy Award® sind, eine Bonusförderung von 10 Prozent.
Gleiches gilt für Unternehmen mit einem Sächsischen Gewerbeenergiepass.
Schließlich
können künftig Modell- und Demonstrationsprojekte zur Einführung
innovativer Energietechniken gefördert werden, z. B. in den Bereichen
Brennstoffzellentechnologie, Elektromobilität und Energiespeicher.
Unterstützung gibt es ebenfalls für anwendungsorientierte Forschung an
innovativen Energietechniken in Hochschulen und gemeinnützigen
Forschungseinrichtungen.
„Jede der Maßnahmen, die wir nun
fördern können, ist scheinbar ein kleiner Schritt“, so Kupfer
anschließend. „In der Summe aber erreichen wir unsere Ziele und leisten
damit unseren Beitrag zum Schutz des Klimas“.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Fachlich berät die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH
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