Photovoltaikstrom selbst verbrauchen lohnt sich
Datum: 22.03.2009 15:10 Uhr
Raphael
van Hövell gehört zu den ersten Anlagenbetreibern in Deutschland, die
ihre Solarstromanlage mit dem neuen Selbstverbrauchertarif des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) finanzieren. Die Bundesregierung
hat die neue Vergütungsart mit der EEG-Novelle am 1. Januar diesen
Jahres für Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt Leistung eingeführt. Für
jede selbst genutzte Kilowattstunde erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre
lang 25,01 Cent. Zusätzlich sparen sie die Kosten für den
Haushaltsstrom ein.
Um seine Mastställe im Kreis Borken zu beleuchten,
zu lüften und die 1.200 Schweine zu füttern braucht van Hövell im Jahr
rund 30.000 Kilowattstunden Energie. Seit Anfang Februar produziert er
sie mit seiner 29,4-Kilowatt-Anlage selbst. Bereits bei den heutigen
Strompreisen erhöht sich van Hövells Gesamtgewinn in 20 Jahren um rund
10.000 Euro, weil er seinen Solarstrom nicht ins Netz einspeist,
sondern selbst verbraucht. Steigen die Strompreise, was zu erwarten
ist, fällt der Gewinn noch höher aus. Derzeit kostet Haushaltsstrom
circa 20 Cent pro Kilowattstunde, zusammen mit dem Zusatztarif ergibt
das 45,01 Cent - zwei Cent mehr, als es bei der Netzeinspeisung der
Fall wäre. Über 20 Jahre summiert sich das zu einem Mehrgewinn in Höhe
von 10.000 Euro.
„Technisch ist die Installation dieser
Solarstromanlagen völlig unproblematisch“, erläutert Hans-Thomas
Fritzsche, Geschäftsführer von Sputniks deutscher Tochterfirma Sputnik
Engineering GmbH. In van Hövells Solaranlage wurden sechs
SolarMax-Strangwechselrichter von Sputnik Engineering installiert. „Man
muss lediglich einen zusätzlichen Zähler einbauen, der die im Haushalt
verbrauchte Menge Solarstrom erfasst. Die neue Regelung ist nicht nur
für Landwirte, sondern auch für Einfamilienhausbesitzer eine
wunderschöne Sache. Man produziert Strom, wenn er am teuersten ist und
kauft ihn abends zum Nebentarif ein. Außerdem ist man unabhängig von
Strompreiserhöhungen der Energieversorger“, so Fritzsche.
Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom ins Netz
einspeisen, werden steuerrechtlich als Unternehmer behandelt. Sie
erhalten also die 19 Prozent Umsatzsteuer, die auf die
Investitionskosten entrichtet werden, vom Finanzamt zurück. Für die
Selbstnutzung war diese Frage bislang ungeklärt. Jetzt hat das
Bundesumweltministerium zu diesem Thema Stellung genommen. „Die Nutzung
des Direktverbrauchs wirkt sich nicht auf die Einstufung eines
Anlagenbetreibers als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
aus“, so das Ministerium in einem Hintergrunddokument, und „führt in
der Regel zu keiner finanziellen Verschlechterung für Anlagenbetreiber,
die für die Einspeisung Umsatzsteuer abführen und von der Möglichkeit
des Vorsteuerabzugs Gebrauch machen."
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