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Energieausweis und Wärmegesetz für Häuslebauer und Vermieter
Datum: 17.02.2009 7:45 Uhr
Seit Beginn dieses Jahres gelten
für Hausbesitzer und Vermieter neue gesetzliche Vorschriften rund um
das Heizen. Der Energieausweis ist nun Pflicht für alle Wohngebäude,
sofern sie vermietet oder verkauft werden. Und in Neubauten muss
künftig ein Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien erzeugt
werden. Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
sollen dazu beitragen, weitere Energiesparpotenziale in Wohngebäuden zu
erschließen. Denn noch immer geht mehr als ein Viertel des gesamten
Energieverbrauchs in der Bundesrepublik auf das Konto von Heizung und
Warmwasserbereitung in Privathaushalten.
Wärmegesetz für den Neubau
Die Pflicht zur Einbindung regenerativer Energieträger in die
Wärmeversorgung gilt für alle Neubauten, deren Bauantrag nach dem 1.
Januar 2009 gestellt wurde. Die Bauherren können zwischen verschiedenen
Systemen wählen. Relativ kostengünstig lässt sich die gesetzliche
Verpflichtung mit einer Kombination von sparsamer Brennwerttechnik und
Solarwärmeanlage erfüllen.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser schreibt das EEWärmeG bei dieser
Variante eine Solarkollektorfläche von mindestens vier Prozent der
beheizten Nutzfläche vor. Daraus ergibt sich für ein 150 Quadratmeter
großes Haus eine Kollektorfläche von insgesamt sechs Quadratmetern.
Eine solche Größe reicht aus, um eine vierköpfige Familie mit solar
erzeugtem Warmwasser zu versorgen. Für Häuser ab drei Wohneinheiten
fordert der Gesetzgeber eine Kollektorfläche von mindestens drei
Prozent der beheizten Nutzfläche. Bei einem Gebäude mit 350
Quadratmetern müsste also ein Kollektorfeld von 10,5 Quadratmetern
installiert werden.
Energieausweis für den Bestand
Verkäufer und Vermieter von Häusern und Wohnungen müssen Interessenten
künftig einen Energieausweis vorlegen, der den energetischen Zustand
eines Gebäudes beschreibt. Ähnlich wie beim Energieeffizienz-Label für
Elektrogeräte gibt eine Skala von Rot-Gelb-Grün potenziellen Käufern
und Mietern einen Anhaltspunkt über die Kosten für Heizung und
Warmwasser. Zu jedem Energieausweis gehören aber auch Empfehlungen, die
aufzeigen, mit welchen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen die
Energiebilanz des Gebäudes verbessert werden könnte. Die aufgeführten
Modernisierungsempfehlungen dienen allerdings nur der Information, eine
Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die weder vermieten noch verkaufen
wollen, brauchen keinen Energieausweis. Dennoch kann es für sie
sinnvoll sein, Informationen über das individuelle Einsparpotenzial
ihres Hauses einzuholen, um lohnende Sanierungsmaßnahmen zu erkennen.
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verfügbar in:
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