2009 - Erneuerbare Energien sind Pflicht im Neubau
Datum: 09.01.2009 17:32 Uhr
Seit Jahresbeginn 2009 gilt das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es schreibt vor, dass bei Neubauten
ein Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abgedeckt wird.
Das Ziel, das die Bundesregierung mit dem neuen Wärmegesetz verfolgt,
ist klar: Bis 2020 sollen erneuerbare Energien in Deutschland einen
Anteil von 14 Prozent an der Wärmeversorgung erreichen. Daher muss ab
sofort die Energie, die in Neubauten für Heizung und Warmwasser
benötigt wird, zum Teil aus regenerativen Quellen stammen. Dies gilt
für alle ab 2009 neu errichteten Gebäude mit über 50 Quadratmeter
Nutzfläche. Sanierungen sind nicht betroffen. Auch Gebäude, für die der
Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt wurde, fallen nicht unter die
Nutzungspflicht. Eine Möglichkeit, um die gesetzlichen Vorgaben zu
erfüllen, sind beispielsweise Solarwärmeanlagen zur
Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung, die mit einem
Gas-Brennwertgerät gekoppelt werden.
Wer in seinem Neubau keine erneuerbaren Energien nutzen möchte, der hat
nach Auskunft der Initiative Erdgas pro Umwelt die Möglichkeit, auf
Ersatzmaßnahmen auszuweichen. Um die Anforderungen des Gesetzgebers zu
erfüllen, reicht es auch aus, wenn eine überdurchschnittliche
Wärmedämmung mit einer Gas-Brennwertheizung zum Einsatz kommt.
Eine zweite Säule des neuen Gesetzes ist die finanzielle Förderung
erneuerbarer Energietechniken. So wird beispielsweise die Installation
von Solarkollektoren weiterhin mit einem attraktiven Zuschuss
unterstützt.
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