Die Europäische Kommission hat die Richtlinien zum Marktanreizprogramm
für erneuerbare Energien vom 5. Dezember 2007 genehmigt. Damit ist nun
der Weg frei für die Förderung aus dem Marktanreizprogramm und für die
Öffnung des KfW-Programms Erneuerbare Energien für besonders
förderwürdige große Anlagen. Die Genehmigung wird schnellstmöglich
umgesetzt: Im KfW-Programm Erneuerbare Energien können ab dem 1.
September 2008 Anträge - in der Regel über die Hausbanken - gestellt
werden. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
kann nun ab sofort Anträge von gewerblichen Antragstellern bewilligen.
Bereits vorliegende Anträge werden in der Bearbeitung vorgezogen.
„Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Jahr 2020
insgesamt 14 Prozent der genutzten Wärme aus erneuerbaren Energien
stammt. Das können wir nur schaffen, wenn auch Unternehmen und
Freiberufler in erneuerbare Energien investieren. Deshalb bietet das
Marktanreizprogramm für Unternehmen jetzt bessere Förderbedingungen
denn je. Damit wird das Marktanreizprogramm zum Investitionsmotor für
erneuerbare Energien“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Mit den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien wurden die Konditionen für gewerbliche
Investitionen deutlich attraktiver. Gefördert werden Anlagen zur
Nutzung von Tiefengeothermie und Biomasse, große Solarkollektoranlagen,
Nahwärmenetze und große Wärmespeicher, die aus erneuerbaren Energien
gespeist werden, Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität
und Biogasleitungen.
In diesem Jahr stehen für das Programm 350 Millionen Euro bereit und ab 2009 bis zu 500 Millionen Euro jährlich.