Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz für Neubauten verabschiedet
Datum: 14.06.2008 13:29 Uhr
Der
Bundestag hat am 6. Juni das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) verabschiedet. Demnach muss zukünftig der Wärmeenergiebedarf
in Neubauten, die nach dem 31. Dezember 2008 fertig gestellt werden,
anteilig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Das
neue Gesetz ist Teil des Ende 2007 beschlossenen Klima- und
Energieprogramms. Es benennt verschiedene Maßnahmen zur Erfüllung
dieser Nutzungspflicht. Dazu gehört beispielsweise die Installation
einer Öl-Brennwertheizung in Kombination mit einer Solaranlage. Damit
lassen sich die Anforderungen des EEWärmeG in vielen Fällen
vergleichsweise kostengünstig erfüllen.
Bei
Ein- und Zweifamilienhäusern reicht eine Solarkollektorfläche von vier
Prozent der Nutzfläche des Gebäudes aus. „Bei einem 150 Quadratmeter
großen Haus sind also schon sechs Quadratmeter Kollektorfläche
ausreichend, um dem Gesetz zu genügen“, sagt Prof. Christian Küchen vom
Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO). Mit einer solchen
Anlage können über das Jahr gesehen etwa 60 Prozent des Energiebedarfs
für die Warmwassererzeugung gewonnen werden. Dies entspricht einer
Heizöleinsparung von rund 200 bis 250 Litern pro Jahr. Eine weitere
Absenkung des Heizölverbrauchs ist möglich, wenn die Sonnenwärme auch
zur Heizungsunterstützung genutzt wird. In diesem Fall muss die
Kollektorfläche bei derselben Nutzfläche etwa zehn Quadratmeter groß
sein. Dann kann in den Übergangsmonaten überwiegend mit solar
gewonnener Wärme geheizt werden und auch im Winter kann das
Heizungswasser vorgewärmt werden.
Zu
einer solarthermischen Anlage gehört ein Heizkessel, denn eine
Solarwärmeanlage kann die Heizung nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Technisch ideal ist die Kombination mit einem effizienten
Öl-Brennwertkessel. Das solar erwärmte Trink- und/oder Heizungswasser
wird in einem Wärmespeicher bevorratet, der neben dem Anschluss für den
Solarkreislauf über einen Anschluss für den Heizkessel verfügt. Wenn
bei ungünstiger Wetterlage die vorgegebene Mindesttemperatur im
Speicher nicht erreicht wird, schaltet sich die Ölheizung selbstständig
hinzu.
Ein
wesentlicher Vorteil einer Solar-Öl-Brennwertheizung ist die
Unabhängigkeit von leitungsgebundenen Energieträgern.
Ölheizungsbesitzer können dank des eigenen Tanks Energielieferanten,
Liefermenge und Liefertermin weitgehend selbst bestimmen. Im Sommer,
wenn die Solaranlage den Großteil der Wärmeerzeugung übernimmt, fallen
somit keine zusätzlichen Kosten wie Grundgebühren für die Heizung an.
Für
bestehende Gebäude sieht das neue Wärmegesetz keine Nutzungspflicht
erneuerbarer Energien vor. Doch auch hier gilt der Einsatz von
Öl-Brennwerttechnik in Kombination mit einer Solaranlage als eine der
effektivsten und wirtschaftlichsten Modernisierungsmaßnahmen. Ein
weiterer Vorteil: Wer bei einem bestehenden Gebäude erneuerbare
Energien zur Wärmegewinnung einsetzt, kann staatliche Zuschüsse, etwa
für die Installation von Solarkollektoren und Brennwerttechnik,
einplanen.
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