Bislang musste nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden
Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein
Energieausweis ausgestellt werden. Künftig wird der Energieausweis auch
für bestehende Gebäude im Falle eines Nutzerwechsels verlangt. Vom
Energieausweis betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
Mit dem Energieausweis soll ein einfaches, für jedermann verständliches
Gütesiegel etabliert werden, das mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und
Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt schafft. Die Vorteile liegen auf
beiden Seiten: Eigentümer und Vermieter erhalten ein Instrument, mit
dem sie den Wert ihrer Immobilie besser am Markt darstellen können. Im
Gegenzug können sich Kauf- und Mietinteressenten im Vorfeld eines
Vertragsabschlusses einen ersten Eindruck über die energetische
Gebäudequalität (Wärmeschutz, Heiztechnik) machen. Vor allem aber – das
war die zugrunde liegende Absicht – soll die Einführung des
Energieausweises Impulse für die energetische Modernisierung im
Gebäudebestand auslösen.
Die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen
Energieverbrauch e.V. hat jetzt aktuell die Broschüre „Der
Energieausweis für den Gebäudebestand“ veröffentlicht. Die Broschüre
steht im pdf-Format zum Download hier im Internet bereit.
Die Publikation richtet sich an diejenigen, die aus unterschiedlichen
Perspektiven mit der energetischen Optimierung und der
Heizungserneuerung befasst sind. Dazu zählen insbesondere
Hauseigentümer, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Mieterverbände,
Architekten, Planer, SHK-Handwerker oder Schornsteinfeger,
Energieversorgungsunternehmen und schließlich die Aussteller von
Energieausweisen.